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25.08.2019 - Verein

Andreas Buchartz beim DFB Bundesjugendtag

Andreas Buchartz war als Delegierter des FVN und WDFV am 16./17.8 beim DFB Bundesjugendtag in Frankfurt, der alle drei Jahre stattfindet.

Dort ist er auf Vorschlag des WDFV ins DFB Sportgericht unter Vorsitz von Herrn Lorenz gewählt worden.

Das Sportgericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und 35 Beisitzern. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die Beisitzer sollen diese Befähigung haben. Die hohe Zahl der Beisitzer erklärt sich daraus, dass bei mündlichen Verhandlungen, je nach betroffenem Personenkreis, neben einem DFB-Beisitzer ein Beisitzer aus dem Bereich des Ligaverbandes, der 3. Liga, des Frauen- und Mädchenfußballs, der Schiedsrichter, der Jugend oder der Fußball-Lehrer mitwirkt.

Zudem wurde beim DFB-Bundestag 2016 die Einrichtung der Ethik-Kammer beschlossen, die nun für Fälle zuständig ist, die der Integrität und dem Ansehen des DFB und seiner Mitgliedsverbände schaden und geringen bzw. keinen Bezug zum Spielfeld und Spielbetrieb aufweisen (insbesondere illegale und unethische Verhaltensweisen). Die DFB-, DFL- und Ethik-Beisitzer werden hierbei ebenfalls vom DFB-Bundestag gewählt. Die übrigen Beisitzer werden vom DFB-Präsidium berufen. Gemäß § 3 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sind die Mitglieder des Sportgerichts unabhängig und nur dem geschriebenen und ungeschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen.

Wir wünschen Andreas Buchartz eine glückliche Hand und viel Erfolg bei der neuen Aufgabe.